Termin

Termin

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Ter|min [tɛr'mi:n], der; -s, -e:
festgelegter Zeitpunkt; Tag, an dem etwas geschehen soll:
der festgesetzte Termin rückte heran; der Termin passt mir nicht; einen Termin festsetzen, vereinbaren, einhalten.
Zus.: Einsendetermin, Liefertermin, Prüfungstermin, Räumungstermin, Sendetermin, Zahlungstermin.

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Ter|min 〈m. 1
1. bestimmter festgelegter Zeitpunkt
2. Lieferung, Zahltag
3. 〈Rechtsw.〉 Verhandlung
4. 〈umg.〉 errechneter Tag der Geburt
● einen \Termin anberaumen, festsetzen; sein: am 20. ist \Termin; einen (anderen, neuen usw.) \Termin vereinbaren; einen \Termin versäumen, verpassen ● am 16. Februar habe ich \Termin 〈umg.〉 der errechnete Zeitpunkt für die Geburt ist der 16. Februar; an einen \Termin, an bestimmte \Termine gebunden sein; sich auf einen, keinen \Termin festlegen; zu einem früheren, späteren \Termin ● bis zu welchem \Termin können Sie die Arbeit fertig bekommen? [<lat. terminus „Grenzzeichen, Grenzstein, Grenze“]

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Ter|min , der; -[e]s, -e [mhd. termin < mlat. terminus = Zahlungsfrist, Termin; inhaltlich abgegrenzter Begriff < lat. terminus = Ziel, Ende, eigtl. = Grenzzeichen, Grenze]:
1.
a) (für etw. Bestimmtes) festgelegter Zeitpunkt; Tag, bis zu dem od. an dem etw. geschehen soll:
der festgesetzte T. rückte heran;
der letzte, äußerste T. für die Zahlung ist der 1. Mai;
einen T. festsetzen, vereinbaren, bestimmen, einhalten, überschreiten, versäumen;
einen T. [beim Arzt] haben (angemeldet sein);
sich einen T. geben lassen;
etw. auf einen späteren T. verschieben;
b) das Treffen zu einem Termin (1 a):
sie hat in der nächsten Zeit viele -e;
von T. zu T. hasten.
2. (Rechtsspr.) vom Gericht festgesetzter Zeitpunkt bes. für eine Gerichtsverhandlung:
heute ist T. in Sachen …;
einen gerichtlichen T. anberaumen, aufheben, wahrnehmen, versäumen, vertagen, verlegen.

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Termin
 
[mittelhochdeutsch termin, aus mittellateinisch terminus »Zahlungsfrist«, von lateinisch terminus »Ziel«, »Ende«, eigentlich »Grenzzeichen«, »Grenze«] der, -s/-e,  
 1) allgemein: festgelegter Zeitpunkt.
 
 2) Recht: im Unterschied zur Frist der bestimmte Zeitpunkt, an dem etwas geschehen oder eine bestimmte Rechtswirkung eintreten soll (z. B. Fälligkeit einer Kaufsumme). Im Prozessrecht eine vom Gericht nach Tag und Stunde bestimmte Zeit, zu der das Gericht oder die Parteien Prozesshandlungen nehmen. Der Termin beginnt mit dem Aufruf der Sache; er ist von einer Partei versäumt, wenn sie bis zum Schluss, den der Vorsitzende bestimmt, nicht verhandelt (Versäumnisverfahren). Die Beteiligten sind zum Teil von Amts wegen schriftlich zu laden, es sei denn, der Termin ist in einer verkündeten Entscheidung bestimmt worden.
 

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Ter|min, der; -s, -e [mhd. termin < mlat. terminus = Zahlungsfrist, Termin; inhaltlich abgegrenzter Begriff < lat. terminus = Ziel, Ende, eigtl. = Grenzzeichen, Grenze]: 1. a) (für etw. Bestimmtes) festgelegter Zeitpunkt; Tag, bis zu dem od. an dem etw. geschehen muss: der festgesetzte T. rückte heran; der letzte, äußerste T. für die Zahlung ist der 1. Dezember; der T. passt mir nicht; einen T. festsetzen, vereinbaren, bestimmen, einhalten, überschreiten, versäumen; einen T. [beim Arzt] haben (angemeldet sein); für die nächste Woche haben wir noch, haben wir keine -e mehr frei; sich einen T. geben lassen; an einen T. gebunden sein; etw. auf einen späteren T. verschieben; *zu T. stehen (anstehen, demnächst fällig sein); b) das Treffen zu einem Termin (1 a): sie hat in der nächsten Zeit viele -e; ich habe ihn bei meinem T. in der Stadt gesehen; von T. zu T. hasten. 2. (Rechtsspr.) vom Gericht festgesetzter Zeitpunkt bes. für eine Gerichtsverhandlung: heute ist T. in Sachen ...; [einen] T. haben; einen gerichtlichen T. anberaumen, aufheben, wahrnehmen, versäumen, vertagen, verlegen; etw. im ersten T. verhandeln.

Universal-Lexikon. 2012.

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